Sie können sich mit allen Anliegen und Fragen an uns wenden.
Wir beraten Sie umfassend über Leistungen der Pflegeversicherung und erledigen sämtliche Formalitäten, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren zur Erlangung einer Pflegestufe.
Sollte Ihr Arzt medizinische Behandlungen verordnen, die ambulant durchgeführt werden können, übernehmen wir die Durchführung in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt. Wir erledigen auch die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse.
Wir informieren Sie über den Nutzen der für Sie geeigneten Heil- und Hilfsmittel, beraten Sie über die weitere Verfahrensweise und erledigen auch hier alle Formalitäten für Sie.
Wir vermitteln Ihnen zum Beispiel ein Hausnotrufsystem, eine Physiotherapie, einen Friseur oder die Fußpflege. Hierzu arbeiten wir mit geeigneten Anbietern eng zusammen.
Wir bieten Ihnen täglich das sogenannte „Essen auf Rädern“ an. Wenn Sie an einer täglichen Lieferung von warmem Essen interessiert sind, so können Sie bei uns einen sehr schmackhaften Mittagstisch zu moderaten Preisen beziehen.
Wir beraten pflegende Angehörige umfassend in allen Fragen, die die Pflege und Versorgung betreffen.
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.
Die Pflegedienstleitung, die den Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten. Bei dem Beratungseinsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.
Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt:
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben
einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.
Gerne führen wir die Beratungsbesuche nach § 37, 3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger) in ihrem häuslichen Umfeld durch.