Sie betreuen Ihre demenzkranke Frau und planen einen Urlaub?
Sie pflegen Ihren Mann, müssen jetzt aber selbst kurzfristig ins Krankenhaus?
Sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege dienen dazu, Sie für eine Zeit von der Pflege der Angehörigen zu entlasten. Sie müssen diese nicht am Stück in Anspruch nehmen. Sie können auch für kürzere Zeiträume die Leistungen beanspruchen. In den Zeiten, in denen Sie in der Pflege ausfallen, können sie organisieren, dass ihr Liebster ambulant oder stationär weiter versorgt wird.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Leistungsangebot. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Urlaubspflege kann in unserer Pflegeeinrichtung "Pflegehaus Kögler GmbH" verbracht werden. Ebenso versorgen wir auch in der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin gern ambulant in der vertrauten Häuslichkeit über den Pflegedienst "Häusliche Alten- und Krankenpflege Kögler".
Der entscheidende Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege liegt darin, dass die Verhinderungspflege eine sogenannte Vorpflegezeit erfordert: Sie müssen die pflegebedürftige Person bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreuen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist in dieser Zeit nicht erforderlich.
Die Kurzzeitpflege können Sie dagegen in Anspruch nehmen, sobald eine Pflegestufe vorliegt - für längstens acht Wochen pro Jahr.